AKTUELLES
01.03.2007
Feinstaubplakette
Ab dem 1. März 2007 sollen nur noch Personen- oder Lastkraftwagen und Busse mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe in so genannten Umweltzonen fahren dürfen.
Wer darf in die geplanten Umweltzonen und wer muss draussen bleiben?
Die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugdokumenten geben Auskunft.
Welche Feinstaubplakette braucht mein Auto?
Viele Autofahrer sind verunsichert, ob sie zukünftig die ausgewiesenen Umweltzonen überhaupt noch befahren dürfen. Die GTÜ schafft jetzt eindeutig Klarheit mit einem kostenlosen Informationsservice im Internet.
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Für Sonderfälle können Sie uns gerne befragen: Einfach eine e-Mail senden oder unser Kontaktformular verwenden.
Nachrüsten ist deshalb jetzt sehr attraktiv.
Das Ausweisen von Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330,- EUR gewährt werden. Sie gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden.
Ein niedriger Steuersatz und ein höherer Wiederverkaufswert sind dann handfeste Vorteile für den Fahrzeughalter.
Wo gibt es die amtlichen "Schadstoffplaketten"?
Über den Erwerb einer Schadstoffplakette kann der Autofahrer selbst entscheiden, sie ist nicht obligatorisch. Die angebrachte Schadstoffplakette garantiert aber eine freie Fahrt des sauberen Autos in den ausgewiesenen Schadstoffzonen.
Die amtlichen Schadstoffplaketten können Sie bei uns erhalten - wir beraten Sie ausführlich.